Haushalt der Europäischen Union
Der Haushalt der Europäischen Union ist ein finanzielles Instrument, das die Ausgaben und Einnahmen der EU für einen bestimmten Zeitraum regelt. Dieser Haushalt wird für sieben Jahre festgelegt und als Mehrjähriger Finanzrahmen bezeichnet. Aktuell befinden wir uns in der Finanzperiode 2021-2027.
Jahreshaushalt
In den Jahreshaushaltsplänen werden sämtliche Ausgaben und Einnahmen der EU für die einzelnen Jahre festgelegt.
Mit dem Jahreshaushaltsplan wird gewährleistet, dass die EU die Einnahmen erhält, die sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben benötigt. In jedem Jahreshaushaltsplan müssen Einnahmen und Ausgaben immer ausgeglichen sein.
Rolle des MFR
Die Jahreshaushaltspläne müssen sich innerhalb der im Mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Ausgabenbegrenzungen („Obergrenzen“) bewegen, und bleiben in der Regel unterhalb der Ausgabenobergrenze des MFR, um Flexibilität bei unvorhergesehenen Ausgaben gewährleisten zu können.
Beschluss zum Jahreshaushalt
1) Der Jahreshaushalt wird vorschlagen
Der jährliche EU-Haushaltsplan wird von der EU-Kommission vorgeschlagen.
2) Rolle des Rats der EU & des Europäischen Parlaments
Zunächst legt der Rat der EU seinen Standpunkt zum Entwurf des Jahreshaushaltsplans fest. Danach kann das EU-Parlament Abänderungen zum Standpunkt des Rates annehmen.
Falls sich das EU-Parlament und der Rat nicht auf eine gemeinsame
Fassung einigen können, wird das sogenannte Vermittlungsverfahren eingeleitet, um innerhalb von drei Wochen einen Kompromiss zu finden.
3) Auswirkung eines erfolgreichen Vermittlungsverfahrens
Wird im Vermittlungsverfahren eine Einigung erzielt, so haben der Rat der EU und das EU-Parlament 14 Tage Zeit, um sie formal anzunehmen. Sollte in der neuen Periode noch keine Einigung bestehen, gibt es eine Übergangslösung, das sogenannte Provisorische Zwölftel, die so lange genutzt wird, bis der EU-Haushalt fixiert wird. Gelangen der Rat der EU und das EU-Parlament zu keiner Einigung, muss die EU-Kommission einen neuen Entwurf für den Jahreshaushaltsplan vorlegen.
4) Flexibilität
Der angenommene Jahreshaushaltsplan kann auch abgeändert werden, wenn aufgrund von unvorhergesehener Ereignisse (z.B.: Naturkatastrophen) zusätzliche Finanzmittel notwendig sind. Dazu schlägt die EU-Kommission den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vor, der im selben Verfahren angenommen wird wie der Jahreshaushaltsplan.
Ausführung
Die Prioritäten des EU-Haushalts
spiegeln die politischen Ziele und Herausforderungen der EU wider und können im Laufe der Zeit angepasst werden. Es gibt auch Mechanismen für Flexibilität und Umschichtung von Mitteln zwischen verschiedenen Ausgabenbereichen, um auf neue Herausforderungen zu reagieren.
Einnahmen des EU-Haushalts
Der EU-Haushalt wird durch die sogenannten Eigenmittel finanziert. Sie werden von den Mitgliedstaaten eingehoben und für den EU-Haushalt bereitgestellt. Die Reglungen zur Finanzierung des EU-Haushalts sind im Eigenmittelbeschluss festgelegt und alle wesentlichen Beschlüsse zum EU-Eigenmittelsystem müssen von den Mitgliedstaaten im Rat der EU einstimmig getroffen werden.
Die verschiedenen Arten von Eigenmitteln
1) Traditionelle Eigenmittel
Zölle auf Einfuhren aus Drittländern, die an den Außengrenzen der EU eingehoben werden.
2) Mehrwertsteuer-Eigenmittel
Ein kleiner Teil der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer.
3) Plastik-Eigenmittel (seit 2021)
Abgabe auf Kunststoffverpackungsabfälle, die nicht recycelt werden.
4) Bruttonationaleinkommen (BNE)
Der Finanzierungsanteil eines EU-Mitgliedstaates richtet sich nach dem jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft der EU (gemessen anhand des BNE). Die BNE-Eigenmittel sind mit über 70 Prozent das größte Element der Eigenmittel. Damit werden all jene Ausgaben finanziert, die nicht durch die anderen drei Eigenmitteln gedeckt sind.
5) CBAM
Ressourcen aus einem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), in dem Preise für CO2-Emissionen bestimmter eingeführter Waren festgelegt werden.
6) Einnahmen aus einem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem (EHS)
Einnahmen aus einem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem (EHS), in dem Preise für CO2-Emissionen festgelegt werden.
Sonstige Einnahmen
Neben den Eigenmitteln fließen auch „sonstige Einnahmen“ in den EU-Haushalt (z.B. Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten, Strafen und Geldbußen von Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen, Beitrag von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen).
Ausgaben des EU-Haushalts
Die Ausgaben des EU-Haushalts decken eine Vielzahl von Politikbereichen und Programmen ab. Dazu gehört die Kohäsionspolitik zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Regionen, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zur Unterstützung der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung, Programme zur Förderung von Forschung und Innovation, Bildung und Jugend oder Maßnahmen im Bereich der Außenpolitik und Entwicklungshilfe.
Mittelbindung & Auszahlungen
Mittelbindungen (Mittel für Verpflichtungen) decken die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen ab, die in einem Haushaltsjahr unterzeichnet werden könnten. Bei rechtlichen Verpflichtungen kann es sich um Verträge, Finanzhilfevereinbarungen oder -beschlüsse handeln.
Zahlungen (Mittel für Zahlungen) decken die in einem bestimmten Jahr anfallenden Ausgaben ab, die sich aus rechtlichen Verpflichtungen ergeben, die im laufenden Jahr und/oder in den Vorjahren eingegangen wurden.
Bei Ausgaben, die im gleichen Jahr zu tätigen sind, beispielsweise Direktbeihilfen für Landwirte, sind Mittelbindungen und Zahlungen identisch.
Budgetüberschuss
Gibt es im EU-Jahreshaushalt einen Überschuss, wird er für die Finanzierung des folgenden EU-Jahreshaushalts verwendet.