© Stiftung Int. Karlspreis zu Aachen
Europäischer Jugendkarlspreis 2026
Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen fordern zur Einreichung von Bewerbungen für den Europäischen Jugendkarlspreis 2026 (The European Charlemagne Youth Prize) auf.
Der Europäische Karlspreis der Jugend wird jedes Jahr an europäische Projekte junger Menschen im Alter von 16 bis 30 Jahren verliehen.
Auswahlkriterien für Projekte
- Der Europäische Karlspreis für Jugend wird für Projekte verliehen, die
- zur Verständigung in Europa und auf internationaler Ebene beitragen.
- die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität und Integration fördern.
- in Europa lebenden jungen Menschen als Vorbild dienen und ihnen praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäer als Gemeinschaft aufzeigen.
- Die Projekte müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um in Frage zu kommen:
- Förderung der Zusammenarbeit und Verständigung in Europa und auf internationaler Ebene auf der Grundlage demokratischer Werte (wie z. B. Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte)
- Förderung eines gemeinsamen Gefühls der europäischen Identität und der europäischen Integration;
- Ermutigung anderer junger Menschen in Europa, sich demokratisch zu engagieren;
- Praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäerinnen und Europäer in einer Gemeinschaft.
- Die Bewertung der Projekte:
- Wie gut wurden die Ziele des Preises erreicht?
- Kreativität und Originalität des Projekts, einschließlich innovativer Initiativen;
- Projekte mit transnationaler Dimension (an denen junge Menschen aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind) werden vorrangig berücksichtigt.
Wer kann sich bewerben?
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zwischen 16 und 30 Jahre alt und Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines EU-Staates sein bzw. in einem dieser Länder ihren Wohnsitz haben.
- Bewerbungen können entweder individuell, als Gruppe oder als Organisation eingereicht werden.
Preisübergabe und Preisgeld
- Der Preis für das Gewinnerprojekt beträgt 7500 Euro, der zweite Preis ist mit 5000 Euro und der dritte Preis mit 2500 Euro dotiert.
- Vertreterinnen und Vertreter aller nationalen Gewinnerprojekte werden zur Verleihung des Karlspreises für die Jugend nach Aachen eingeladen.
- Als Teil des Preises werden die europäischen Preisträgerinnen und Preisträger zu einem Besuch des Europäischen Parlaments (in Brüssel oder Straßburg) eingeladen.
- Die drei ausgewählten europäischen Preisträgerinnen oder Preisträger sollen die Möglichkeit erhalten, ein Schuman-Praktikum im Europäischen Parlament zu absolvieren. Das Praktikum kann entweder am 1. Oktober oder am 1. März in den zwölf Monaten nach der Preisverleihung angetreten werden. Einzelheiten zu dieser Möglichkeit werden den nationalen Gewinnerprojekten vor der Preisverleihung direkt mitgeteilt.
Bewerbungsverfahren
- Die Teilnahmebedingungen sind zu beachten. Die Wettbewerbsteilnahme setzt die vollständige Anerkennung dieser Regeln voraus.
- Ab sofort kann man sich bis zum 02. Februar 2026 über einen standardisierten Bewerbungsbogen in allen Amtssprachen der EU bewerben.
- Zulässig sind nur Projekte, die über das Online-Formular für den Wettbewerb vorgeschlagen werden.
- Weitere Informationen zur Bewerbung und Teilnahme finden sich in den häufig gestellten Fragen.
Auswahlverfahren
- Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten. Zunächst entscheidet die nationale Jury in jedem Mitgliedstaat über das beste nationale Projekt.
- Anschließend wählt die europäische Jury aus den 27 nationalen Gewinnerprojekten die drei europäischen Gewinnerprojekte aus.
- Die nationale Jury in jedem Mitgliedstaat besteht aus zwei Mitgliedern des Europäischen Parlaments und einem Vertreter des Jugendsektors und wird jährlich neu ausgewählt.