Erasmus+ für virtuelle Austauschprogramme jetzt bis 26. März bewerben
Die EU-Kommission hat einen neuen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zum virtuellen Austauschprogramm von Erasmus+ veröffentlicht.
Virtuelle Austauschprogramme im Bereich der Hochschulbildung und Jugend sind Online-Aktivitäten zwischen Menschen, die den interkulturellen Dialog und die Entwicklung von Soft Skills fördern. Sie ermöglichen jedem jungen Menschen den Zugang zu hochwertiger internationaler und interkultureller Bildung (sowohl formal als auch nicht formal) ohne physische Mobilität.
Ziele & Themen
Ziel ist es, den interkulturellen Dialog mit Drittländern, die nicht am Programm beteiligt sind, zu fördern und die Toleranz durch Online-Interaktionen zwischen Menschen zu stärken, wobei auf digitalen, jugendfreundlichen Technologien aufgebaut wird.
Die virtuellen Austauschprogramme sollten in einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche organisiert werden, die den Prioritäten des Erasmus+-Programms entsprechen:
- Inklusion und Vielfalt
- Digitaler Wandel
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- Teilnahme am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement
Fristen und Budget
Frist: Die Frist für die Einreichung von Anträgen: 26. März 2026, 17.00 Uhr
Projektfinanzierung: Der maximale EU-Zuschuss pro Projekt beträgt 500 000 EUR.
Kriterien für Antragstellende
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 6 Antragstellenden (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllen muss:
- Mindestens 6 unabhängige Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus 6 verschiedenen förderfähigen Ländern.
- Mindestens 3 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 3 EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und 3 Hochschuleinrichtungen oder Jugendorganisationen aus 3 verschiedenen förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind und zur selben förderfähigen Region gehören.
- Organisationen aus verschiedenen förderfähigen Regionen können nicht am selben Projekt teilnehmen. Regionenübergreifende Projekte sind nicht förderfähig.
- Die Anzahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Anzahl der Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.
- Für die Zusammensetzung des Konsortiums zählen nur Begünstigte (keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierte Partner).
- Teil B des Antrags darf 40 Seiten nicht überschreiten.
An allen Projekten im Rahmen dieser Aufforderung können sich Organisationen und Teilnehmende aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in förderfähigen Regionen beteiligen.
Zur Liste der förderfähigen Länder im Erasmus+-Programmleitfaden 2026.
Noch Fragen?
Bei weiteren Fragen können Sie sich an EACEA-EPLUS-VIRTUAL-EXCHANGES@ec.europa.eu wenden.