ADA-Förderprojekte Entwicklungspolitische Kommunikation und Bildung
Jetzt einreichen!
Die ADA lädt – geleitet von der Europäischen Erklärung zu Globalem Lernen bis 2050, in Umsetzung der strategischen Leitlinien für die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung und Information in Österreich und auf Grundlage der ADA-Förderrichtlinie Entwicklungspolitische Kommunikation und Bildung in Österreich – zur Einreichung von Förderanträgen ein.

Gefördert werden Vorhaben, die
- Grundfragen weltweiter Entwicklung und die daraus abgeleitete globale Vernetzung Österreichs zum Thema machen,
- Verständnis für Hintergründe aktueller weltweiter Entwicklungen und deren global-lokale Zusammenhänge fördern, Impulse zur Diskussion anregen, Lern- und Dialogräume schaffen,
- Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln, die für die Mitgestaltung einer zukunftsfähigen Entwicklung erforderlich sind,
- Beteiligung und Engagement fördern, Motivation zu verantwortungsvollem Handeln auf lokaler, nationaler, globaler Ebene im Sinne einer ökologischen und sozial gerechten Zukunft stärken,
- in Kooperation mit Partnern außerhalb des entwicklungspolitischen Bereichs durchgeführt werden, die Beteiligung vielfältiger Stakeholder initiieren und neue Allianzen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren und Politikfeldern ermöglichen,
- insbesondere die Partizipation von jungen Menschen fördern und/oder sich vorrangig an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in allen gesellschaftlich relevanten Sektoren richten. Im Sinne einer inklusiven Informations- und Bildungsarbeit sollen auch benachteiligte bzw. schwer zu erreichende Zielgruppen teilhaben.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Der Förderantrag besteht aus
- ausgefülltem und unterzeichnetem Antrag mit inhaltlicher Beschreibung und Zeitplan
- Projektbudget und Finanzierungsplan
- Angaben zum Antragsteller (Vereinsregisterauszug, Statuten, Darstellung der Mitgliederstruktur oder gleichwertige Unterlagen)
- Nachweis über die Finanzlage des Antragstellers (Details siehe Förderrichtlinie Punkt 6.1.)
Die Formatvorlagen zum Förderantrag befinden sich hier zum Download.
Fristen!
Der vollständige, durch den/die Zeichnungsberechtigte/n unterfertigte Förderantrag ist bis spätestens 17. Mai 2026 fristgerecht bis 24:00 Uhr per E-Mail an epolbildung@ada.gv.at einzureichen. Es können nur vollständig und fristgerecht eingereichte Förderanträge berücksichtigt werden.
Wissenswertes!
Welche Projektlaufzeiten sind möglich?
Gefördert werden Vorhaben, die in der Regel ab 1.1.2027 durchgeführt werden. Im Ausnahmefall können auch Vorhaben eingereicht werden, deren Laufzeit im 4. Quartal des Jahres 2026 beginnt. Die maximale Laufzeit beträgt drei, im Ausnahmefall fünf Jahre.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt mindestens EUR 150.000, die Förderquote beträgt maximal 90%.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen (vgl. § 3 (2) EZA-Gesetz). Einzelpersonen können keine Anträge stellen.