Mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union

Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) ist das grundlegende Instrument der Finanzplanung und Haushaltsdisziplin für alle EU-Ausgaben. Es handelt sich dabei um einen langfristigen Haushaltsplan, der die Prioritäten der EU-Finanzplanung festlegt und bestimmt, wie viel die EU in den nächsten sieben Jahren in verschiedene Bereiche investieren möchte.

Im MFR werden die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen“) festgelegt, die von der EU in den einzelnen Politikfeldern („Rubriken“) ausgegeben werden dürfen.

Aufteilung

des EU-Haushalts

Die Aufteilung des EU-Haushalts im Zeitraum 2021 bis 2027 entspricht den politischen Prioritäten und gliedert sich in folgende Politikbereiche

1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales

2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte

3. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4. Migration und Grenzmanagement

5. Sicherheit und Verteidigung

6. Nachbarschaft und die Welt

7. Europäische öffentliche Verwaltung

Zeitspanne

Der aktuelle MFR erstreckt sich auf sieben Jahre von 2021 bis einschließlich 2027 und umfasst 1074 Mrd. Euro (Zahlen inflationsbereinigt zu Preisen 2018) und umfasst fast 40 Ausgabenprogramme.

Historische

Einordnung

Der MFR war eine Antwort der EU auf die Haushaltskrisen der 1970er- und 1980er-Jahre, als mehrmals kein Jahreshaushalt verabschiedet werden konnte und es regelmäßig zu Konflikten zwischen EU-Parlament und Rat der EU kam. Durch den MFR wurden die Ausgaben der EU vorhersehbarer gemacht und gleichzeitig konnte gewährleistet werden, dass das Budget strikter eingehalten wird.

Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) ist der MFR eine verbindliche Vereinbarung über die Ausgabenobergrenze der EU. Vor der EU-Reform war er nur eine unverbindliche Vereinbarung zwischen dem Europäischen Rat, der EU-Kommission und dem EU-Parlament.

Beschlussfassung

Wer beschließt den EU-Haushalt?

Die MFR-Verordnung wird von der EU-Kommission vorgeschlagen und in einem speziellen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, die der Rat nach Zustimmung des EU-Parlaments einstimmig erlässt.

Die drei wichtigsten EU-Haushaltsorgane (EU-Parlament, Rat der EU und EU-Kommission) müssen sicherstellen, dass die Ausgaben in den EU-Jahreshaushalten den Obergrenzen des MFR entsprechen

Die Verhandlungen

zum MFR

Die Verhandlungen für einen neuen MFR dauern in der Regel einige Jahre. Zuerst legt die EU-Kommission das Paket zum MFR vor, welches neben der MFR-Verordnung auch den Entwurf für den Eigenmittelbeschluss beinhaltet. Die MFR-Verordnung legt fest, wie viel die EU ausgeben kann, während der Eigenmittelbeschluss festlegt, woher die EU-Einnahmen kommen.

Danach werden die Vorschläge im Rat für Allgemeinen Angelegenheiten diskutiert, wo die politischen Leitlinien der EU für den nächsten Finanzrahmen erstellt werden. Die empfohlene Schwerpunktsetzung geht dann als Verhandlungsgrundlage an den Europäischen Rat, wo die Staats- und Regierungschefs die Inhalte der MFR-Verordnung beraten. Diese muss anschließend einstimmig von ihnen angenommen werden.

Im nächsten Schritt muss das EU-Parlament zur MFR-Verordnung Stellung nehmen. Es kann sie mit einer Mehrheit annehmen oder ablehnen, allerdings selbst keine Änderungen vornehmen. Im letzten Schritt müssen die EU-Mitgliedstaaten die MFR-Verordnung noch verbindlich annehmen, denn erst danach tritt sie in Kraft.

Zäsur durch COVID-19

Der Aufbauplan NGEU

Nach der COVID-19-Pandemie wurde ein befristetes EU-Aufbauinstrument mit einem Volumen von 750 Mrd. Euro zur wirtschaftlichen Unterstützung und Erholung geschaffen: Next Generation EU. Es beinhaltet 390 Mrd. Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen und 360 Mrd. Euro an rückzahlbaren Darlehen an die Mitgliedsstaaten.

Die EU-Kommission nimmt diese zusätzlichen Mittel im Wege von Anleihen im Namen der EU-Mitgliedstaaten am Kapitalmarkt auf und diese müssen bis spätestens Ende 2058 zurückgezahlt werden.