Gesetzgebungsprozess in der Europäischen Union
Erfahren Sie hier alles Wesentliche, was Sie über den Gesetzgebungsprozess wissen sollten!
Entscheidungs-prozess
20 Sekunden Wissen
Wie werden Gesetzte beschlossen?
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Mehr InformationenDas Ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Subsidiaritätsprinzip
Subsidiaritätsprinzip in der EU
Das Subsidiaritätsprinzip besagt im Kontext der Europäischen Union, dass in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, die EU nur tätig wird, sofern die Ziele der jeweiligen Maßnahmen auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.
Die EU darf also nur dort Regelungen treffen, die nicht besser auf regionaler oder EU-mitgliedstaatlicher Ebene geregelt werden können. Damit wird sichergestellt, dass innerhalb der EU Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden.
Seit wann gilt das Subsidiaritätsprinzip?
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein grundlegendes Prinzip, welches von Anfang an Bestandteil der Union war.
Daher wurde es schon in die Gründungsverträge der Europäischen Union aufgenommen.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht es?
Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und das Protokoll (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Was besagt das Mehrebenensystem?
Die EU hat ein sogenanntes Mehrebenensystem, in dem die verschiedenen politischen Ebenen jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind. Das geht von der Gemeinde über die Regionen (in Österreich die Bundesländer) über die Mitgliedstaaten bis zur EU-Ebene.
Bereiche in denen die EU eine ausschließliche Zuständigkeit besitz, sind in den EU-Verträgen genau festgelegt. Zum Beispiel sind das die Zollunion und die gemeinsame Handelspolitik.
In anderen Bereichen besteht eine geteilte Zuständigkeit zwischen EU und den Mitgliedstaaten. Beispiele hier sind Sozialpolitik, Umwelt oder Verkehr. In diesen Bereichen können sowohl die EU als auch die Mitgliedsstaaten verbindliche Regelungen erlassen.
Regelungen durch die Union sind hier nur dann zulässig, wenn die Ziele einer bestimmten Maßnahme nicht ausreichend auf der Ebene der Mitgliedstaaten (zentral, regional oder lokal) verwirklicht werden können, sondern tatsächlich besser auf Ebene der EU. Diese wird mittels Prüfung für den Einzelfall festgestellt.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips?
Die Kontrolle der Einhaltung wird als Subsidiaritätskontrolle bezeichnet. Legt die Europäische Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag vor, der von Rat und von Parlament der EU beschlossen werden soll, wird dieser auch den Parlamenten der Mitgliedstaaten übermittelt. Diese können innerhalb einer Frist von 8 Wochen die Subsidiaritätsprüfung durchführen. Das heißt, es wird geprüft, ob der Entwurf mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Dabei wird gemäß dem Grundsatz des Föderalismus in Österreich auch die regionale Ebene eingebunden. Stellt diese eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips fest, kann der Bundesrat als „Länderkammer“ eine begründete Stellungnahme an die EU-Institutionen übermitteln.
Welche Befugnisse hat nun die EU?
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