Europäische Kommission
Sitz: Brüssel
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Union und gilt als Hüterin der EU-Verträge.
Zusammensetzung
Sie besteht aus 27 Mitgliedern, sogenannte Kommissare, je einen pro EU-Mitgliedstaat, darunter der Präsident bzw. die Präsidentin der Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bzw. die Hohe Vertreterin der Union. Jedes Mitglied ist für einen bestimmten Politikbereich verantwortlich. Gemeinsam bilden sie das „Kollegium der Kommissare“. Da die EU-Kommission die gemeinsamen Interessen der EU vertritt, darf sie keine Weisungen von nationalen Regierungen entgegnen nehmen.
Sitz
Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, während sich einige Dienststellen in Luxemburg befinden. Bestimmte technische und wissenschaftliche Aufgaben übernehmen zudem EU-Agenturen, die ihren Sitz in anderen europäischen Städten haben. Außerdem gibt es in jedem EU-Mitgliedstaat eine Kommissionsvertretung, die als Brücke zwischen Österreich und der EU-Kommission dient und dabei auch den politischen Austausch mit nationalen, regionalen und kommunalen Behörden, Parlamenten, Sozialpartnern, Hochschulen, der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen ermöglicht.
4 Aufgabenbereiche
1) Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen
Die EU-Kommission hat das Initiativrecht, d.h. sie kann als einzige Institution legislative Vorschläge vorlegen, über die der Rat der EU und das EU-Parlament dann verhandeln.
Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip). Dieses besagt, dass die EU erst aktiv werden soll, wenn eine Angelegenheit grenzüberschreitend ist oder von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht allein gelöst werden kann. Gleichzeitig ist die EU verpflichtet, die Verfassung der EU-Mitgliedstaaten zu achten.
2) Durchsetzung von EU-Recht
Die EU-Kommission kontrolliert (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof) die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts in den EU-Mitgliedstaaten. Als „Hüterin der Verträge“ hat sie sicherzustellen, dass die von Rat der EU und EU-Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und den zuwiderhandelnden Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
3) Verwaltung des EU-Haushalts
Die EU-Kommission schlägt den EU-Haushalt (=EU-Budget) vor, der von Rat der EU und EU-Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die EU-Kommission die Haushaltsgelder.
4) Vertretung der EU auf internationaler Ebene
Die EU-Kommission vertritt die EU-Mitgliedstaaten in internationalen Organisationen und handelt im Namen der EU internationale Verträge aus.
Bestellung der EU-Kommission
Die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat schlagen dem EU-Parlament (unter Berücksichtigung des Europawahlergebnisses) einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin vor, der bzw. die dann von der Mehrheit der Abgeordneten gewählt wird.
Die übrigen Kommissionsmitglieder werden vom Rat im Einvernehmen mit dem Kommissionspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin für eine fünfjährige Amtszeit ausgewählt. Letztlich muss das EU-Parlament die gesamte EU-Kommission (den Kommissionspräsidenten bzw. die Kommissionspräsidentin und sämtliche Kommissarinnen und Kommissare) bestätigen. Die EU-Kommission ist gegenüber dem EU-Parlament verantwortlich, und die gesamte Kommission muss zurücktreten, wenn das EU-Parlament ihr das Misstrauen ausspricht.