Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum
Die Europäische Kommission (EK) hat den ersten Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorgestellt.
Laut Bewertung der Kommission untergräbt die Wohnungskrise in Europa die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt, indem sie die Arbeitskräfte- und Bildungsmobilität einschränkt, die finanzielle Unsicherheit erhöht und die Familienbildung verzögert. Daher hat die EU-Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, welche sich darauf konzentrieren sollen, die Ursachen der Wohnungskrise anzugehen und sicheren, erschwinglichen und würdevollen Wohnraum für alle Europäerinnen und Europäer zu unterstützen.
Der Plan zielt darauf ab, das Wohnungsangebot zu erhöhen, Investitionen anzukurbeln, Reformen zu unterstützen, kurzfristige Vermietungen in Gebieten mit Wohnraumknappheit zu bekämpfen und besonders betroffene Bevölkerungsgruppen zu entlasten.
Eckpunkte
- Es werden Maßnahmen für einen produktiveren und innovativeren Bau- und Renovierungssektor vorgeschlagen, mit denen das Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage im Rahmen der Europäischen Strategie für den Wohnungsbau angegangen werden soll.
- Im Plan, aber auch in der Europäischen Strategie für den Wohnungsbaudargelegt, skizziert die Kommission Schritte zur Förderung von Innovationen sowohl im Bauwesen als auch in der Renovierung, mit dem Ziel, die Produktivität zu steigern. Dazu sollen die Einführung moderner Baumethoden, die Unterstützung eines Übergangs zu mehr Kreislaufwirtschaft und digitalen Prozessen, die Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Baudienstleistungen und die Verbesserung des Zugangs zu qualifizierten Arbeitskräfte gehören.
- Die Kommission strebt auch einen Bürokratieabbau auf EU-Ebene durch ein neues Paket zur Vereinfachung des Wohnungsbaus an.
- Die Kommission will 2026 eine Analyse der Dynamik der Wohnimmobilienpreise vorlegen, einschließlich verfügbarer Beweise für Spekulationsmuster, Datenlücken und wirtschaftliche Folgen, und erforderlichenfalls Folgemaßnahmen vorschlagen, um gegen Spekulationen im europäischen Wohnungssektor vorzugehen.
Mobilisierung zusätzlicher Mittel
- Die Kommission will im Rahmen des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) neue Investitionen in den Wohnungsbau mobilisieren, einschließlich zusätzlicher Investitionen in Höhe von schätzungsweise 10 Mrd. EUR in den Jahren 2026 und 2027 im Rahmen von InvestEU und mindestens 1,5 Mrd. EUR aus Vorschlägen der Mitgliedstaaten und Regionen zur Neuprogrammierung der Kohäsionsfonds im Rahmen der Halbzeitüberprüfung.
- Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 soll es neue Finanzierungsmöglichkeiten geben. Die künftigen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne sollen insbesondere sozialen und erschwinglichen Wohnraum als eines ihrer spezifischen Ziele umfassen. Die EU-Fazilität soll auch zu sozialem und erschwinglichem Wohnraum beitragen, genau wie der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.
Überarbeitung der Beihilfevorschriften
- Die EK schlägt auch überarbeitete EU-Beihilfevorschriften (Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – DAWI) vor, welche es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, erschwinglichen Wohnraum und sozialen Wohnungsbau finanziell zu fördern.
- Die Kommission will mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden zusammenarbeiten, um Vorschriften und Verfahren zu vereinfachen, die das Wohnungsangebot einschränken.
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Planung und Genehmigung.
- Der überarbeitete Beschluss enthält eine neue Kategorie erschwinglichen Wohnraums unter den Kategorien, die von der Anmeldung ausgenommen sind und für die es keine maximale Ausgleichsobergrenze gibt. Dies soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, erschwingliche Wohnprojekte ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung durch die Kommission zu unterstützen, wenn die in der DAWI-Entscheidung festgelegten Bedingungen erfüllt sind, und gleichzeitig ihre bestehenden Sozialwohnungssysteme beizubehalten.
- Die Mitgliedstaaten sollen in der Lage sein, die Modalitäten der Unterstützung, die Zielgruppen, die Förderkriterien, den Wohnungspreis, die Qualitäts- und Zugänglichkeitsstandards entsprechend ihrem Kontext und ihrem Wohnungsbedarf festzulegen.
- Darüber hinaus sollen mit der Überarbeitung andere Elemente des DAWI-Beschlusses vereinfacht, aktualisiert und präzisiert werden.
Jugend & Armut
- Die Kommission will auch zum Aufbau von mehr Wohnraum für Studentinnen und Studenten beitragen. Sie beabsichtigt die Bewertung der Durchführbarkeit einer Garantieregelung zur Verringerung oder Beseitigung der Notwendigkeit einer Kaution durchzuführen, um Studentinnen und Studenten sowie Lehrlingen zu helfen, auf dem privaten Mietmarkt Wohnraum zu finden.
- Es sollen auch innovative Wohnmodelle für Studentinnen und Studenten sowie junge Menschen ermittelt und ausgebaut werden, indem die EK ein Pilotprojekt im Rahmen von Erasmus+ einleiten will.
- Die Kommission will im Rahmen der Strategie zur Armutsbekämpfung 2026 eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung von Wohnraum vorschlagen, um Obdachlosigkeit zu verhindern und dagegen vorzugehen. Ziel ist es, die Konzipierung und Umsetzung politischer Maßnahmen auf der Grundlage eines personenzentrierten, wohnungsorientierten und integrierten politischen Ansatzes zu fördern. Die Initiative baut auf der Arbeit der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auf.
Zum Paket gehören auch eine Mitteilung und eine Empfehlung des Rates zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) und zu dessen Ausweitung.
- Das NEB soll die nachhaltige und effiziente Nutzung der bebauten Umwelt unterstützen und Gemeinden, Fachleuten und Behörden dabei helfen, wirksame, widerstandsfähige und erschwingliche Wohnmodelle zu konzipieren und zu replizieren, insbesondere durch ein NEB-Labor, einen digitalen Katalog bewährter Verfahren und Blaupausen für erschwinglichen Wohnraum und ein Pilotprojekt mit Städten.
- Die NEB-Akademie soll Umschulung und Weiterbildung für nachhaltiges und kreislauforientiertes Bauen für das Bauökosystem anbieten und Innovation und Forschung in diesem Sektor unterstützen.
Die nächsten Schritte
- Eine neue Europäische Wohnungsbauallianz zwischen Mitgliedstaaten, Städten, Regionen, EU-Institutionen, Wohnungsanbietern, Sozialpartnern, Industrie und Zivilgesellschaft soll die Umsetzung des Plans vorantreiben.
- Für 2026 ist der erste EU-Wohnungsgipfel geplant.
- Vor Ablauf dieses Mandats soll die Kommission einen Fortschrittsbericht vorlegen.