European City Facility
Aufruf zur Einreichung
Die Europäische Städtefazilität (European City Facility – EUCF) hat, im Rahmen des EU LIFE-Programms, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Umsetzung von Aktionsplänen für Klima und Energie veröffentlicht.
Was es zu wissen gilt!
Die wichtigsten Informationen:
- Die EUCF zielt darauf ab, Gemeinden und lokale Behörden bei der Entwicklung von Investitionskonzepten im Zusammenhang mit der Umsetzung der in ihren Klima- und Energieaktionsplänen festgelegten Maßnahmen zu unterstützen. Das letztendliche Ziel der EUCF ist der Aufbau einer umfangreichen Pipeline von Investitionsprojekten im Bereich der nachhaltigen Energie für Gemeinden in Europa.
- Der EUCF finanziert die Entwicklung eines Investitionskonzepts mit einem festen Zuschuss von 60 000 EUR. Insgesamt soll die Entwicklung von 71 Investitionskonzepten unterstützt werden mit einer Gesamtmittelhöhe von 4 260 000 EUR.
- Der EUCF steht allen Gemeinden/Kommunen, ihren Zusammenschlüssen und lokalen öffentlichen Einrichtungen offen, die Gemeinden/Kommunen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, Island und der Ukraine zusammenfassen.
- Der EUCF finanziert Aktivitäten wie (technische) Machbarkeitsstudien, Marktanalysen, Analysen der Interessengruppen, rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Analysen, Risikoanalysen usw., die für die Entwicklung des Investitionskonzepts erforderlich sind. Diese Aktivitäten können von internen Mitarbeitern oder von externen Experten durchgeführt werden.
- Der Zuschuss kann nicht direkt die eigentlichen Investitionen finanzieren, sondern deckt die Kosten für die Mobilisierung von Ressourcen und den Zugang zu Dienstleistungen zur Entwicklung eines Investitionskonzepts.
- Die Antragsteller müssen über einen Klima- und/oder Energieplan verfügen. Dazu gehören SECAPs (Sustainable Energy and Climate Action Plans – Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima), die im Rahmen der Initiative des Konvents der Bürgermeister entwickelt wurden, oder andere Klima- und/oder Energiepläne mit Minderungszielen.
- Ein gemeinsamer Antrag von lokalen Behörden/Gemeinden ist möglich und wird begrüßt.
- Darüber hinaus müssen die Antragsteller ihr politisches Engagement für die Entwicklung des Investitionskonzepts durch ein Unterstützungsschreiben nachweisen, das vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin oder einem anderen zuständigen politischen Vertreter bzw. Vertreterin unterzeichnet wird.
- Der Antragsteller muss sich verpflichten, den EUCF über einen Zeitraum von zwei Jahren zu überwachen.
Bewertungskriterien:
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- Ambition des vorgeschlagenen Investitionskonzepts
- Governance-Struktur für die Entwicklung des Investitionskonzepts
- Strategie zur Einbindung der Stakeholder
- Kohärenz und Plausibilität
Fristen & Kontakte:
Frist: 18. Dezember 2024 (17h00 Uhr MEZ)
Kontakt: Länderexperte für Österreich: Gunnal Will: ce.austria@eucityfacility.eu