Netto-Null-Technologien Aufforderung zur Einreichung für Förderungen

Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2024 einen Aufruf zur Einreichung von Förderansuchen in den Bereichen Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge sowie erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen des Innovationsfonds veröffentlicht.

Zwei Themenstränge:

Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge

Beschleunigung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff

Die wichtigsten Informationen:

  • Insgesamt stehen 4,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies beinhaltet 3,4 Milliarden Euro für die Einführung innovativer Dekarbonisierungstechnologien, einschließlich Batterien für Elektrofahrzeuge und 1,2 Milliarden Euro zur Beschleunigung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff.
  • Die Finanzierung der Förderungen erfolgt aus dem Innovationsfonds durch die Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS).
  • Die Ausschreibung enthält spezifische Kriterien, die die Resilienz Europas verbessern und die Abhängigkeit von anderen Märkten verringern sollen.
  • Projekte aus der Kategorie Vorschläge für Netto-Null-Technologien werden auf Grundlage folgender Aspekte bewertet:
    • Potential zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
    • Innovationsgrad
    • Projektreife
    • Replizierbarkeit
    • Kosteneffizienz
  • Erstmals können im Rahmen dieser Aufrufe Mitgliedsstaaten das Bewertungsverfahren des Innovationsfonds nutzen, um das Genehmigungsverfahren für staatliche Beihilfen zu straffen.
  • Am 17. und 18. Dezember 2024 findet jeweils ein Online Infotag für potentielle Antragsteller statt.

Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge in ganz Europa:

  • Europa soll die Führungsrolle übernehmen und Produktionskapazitäten in Bezug auf innovative, hochmoderne Netto-Null-Technologien stärken.
  • Es werden generell Dekarbonisierungsprojekte unterschiedlichen Umfangs sowie Projekte mit Schwerpunkt auf Herstellung von Komponenten für erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung unterstützt.
  • Erstmals werden Projekte unterstützt, mit denen innovative Batteriezellen für Elektrofahrzeuge hergestellt oder innovative Fertigungstechniken, -prozesse und –technologien eingesetzt werden können.
  • Link zum Aufruf Batteriezellen

 

Frist: 24. April 2025 (17h00 Uhr MEZ)

Beschleunigung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff:

  • Die Herstellung von Wasserstoff sollen unterstützt werden, da es sich dabei um einen erneuerbaren Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs im Europäischen Wirtschaftsraum handelt.
  • Zusätzlich bietet die Europäische Kommission einen Mechanismus an, der es Mitgliedsstaaten ermöglicht Projekte zu finanzieren, die am Aufruf teilgenommen haben aber aufgrund von Haushaltsbeschränkungen nicht für die Unterstützung aus dem Innovationsfonds ausgewählt wurden.
  • Somit können nationale Mittel zur Unterstützung von Projekten ohne separater Auktion vergeben werden, was den Verwaltungsaufwand massiv verringert.
  • Österreich hat eine Teilnahme bei diesem Mechanismus bereits zugesagt.
  • Link zum Aufruf Wasserstoff

 

Frist: 20. Februar 2025 (17h00 Uhr MEZ)

Informationen zur Bewerbung:

Bewerbungen müssen online über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal (Link zum Aufruf Batteriezellen) (Link zum Aufruf Wasserstoff) eingereicht werden.

Alle Details zum Aufruf sind hier in PDF Format zusammengefasst. Nähere Informationen zum Bewerbungsprozess ist auf Englisch hier verfügbar.