Agrarreserve 10 Millionen Euro an Soforthilfe für Landwirte in Österreich
Die Europäische Kommission verkündete am 09. Juli 2024, dass durch eine Soforthilfe u.a. auch Landwirte in Österreich unterstützt werden sollen, die besonders unter starkem Frost und Frostschäden beim Anbau von Obst, Gemüse und Wein leiden.
Diese Soforthilfe für Landwirte aus Österreich, Tschechien, Polen und Portugal wird aus der Agrarreserve bereit gestellt und umfasst 77 Mio. Euro.
Die wichtigsten Eckpunkte
ein Überblick
- Durch diese Soforthilfe sollen u.a. auch Landwirte in Österreich unterstützt werden, die besonders unter starkem Frost und Frostschäden beim Anbau von Obst, Gemüse und Wein leiden.
- Für Österreich sind 10 Millionen Euro an Soforthilfe vorgesehen; die Mitgliedstaaten können die EU-Soforthilfe um bis zu 200% durch nationale Mittel ergänzen.
- Die nationalen Behörden verteilen die Beihilfen direkt an die Landwirte, um sie für ihre wirtschaftlichen Verluste zu entschädigen.
- Österreich, Tschechien und Polen müssen der Kommission die Einzelheiten der Durchführung der Maßnahmen mitteilen, insbesondere die Kriterien für die Berechnung der Einzelbeihilfe, die beabsichtigten Auswirkungen der Maßnahme, ihre Bewertung und die zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensation ergriffenen Maßnahmen.
- Um die größeren Herausforderungen für den EU-Weinsektor anzugehen, hat die Kommission kürzlich auch eine hochrangige Gruppe für Weinpolitik ins Leben gerufen, die bis Anfang 2025 Empfehlungen für künftige politische Entwicklungen abgeben soll.
- Zahlungen an Landwirte für die finanzielle Soforthilfe für Tschechien, Österreich und Polen müssen bis zum 31. Januar 2025 geleistet werden.
- Die beiden Rechtsakte, in denen die Bestimmungen über die Unterstützung festgelegt sind, werden in den kommenden Tagen angenommen und sind nach ihrem Inkrafttreten im Juli 2024 unmittelbar anwendbar.