Die Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Kreislaufwirtschaft mit Schwerpunkt auf dem Kunststoffsektor (in Form einer Mitteilung) veröffentlicht.
Dieses Paket mit ersten kurzfristigen Maßnahmen soll einen ersten Schritt in Richtung des Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft darstellen, das die Kommission im Laufe des Jahres vorschlagen will.
Das übergeordnete Ziel dieses Pakets besteht darin, den Kunststoffrecyclingsektor zu unterstützen und gleichzeitig die Grundlagen für einen umfassenderen und systemischen Ansatz zur Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu schaffen.
Die wichtigsten Informationen
Im Rahmen diesen Pakets legt die Kommission auch einen Durchführungsrechtsakt (an einer diesbezüglichen Konsultation kann bis zum 26. Jänner 2026 teilgenommen werden) vor, um EU-weite Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie zu schaffen.
Die Kommission plant auch, die Allianz für kreislauforientierte Kunststoffe neu zu beleben und zu stärken und sie als strukturierte und inklusive Plattform für die Zusammenarbeit entlang der gesamten Kunststoffwertschöpfungskette zu stärken.
Interessenträger aus der Industrie, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen dort gemeinsame Prioritäten ermitteln und die wichtigsten Herausforderungen bewältigen können, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Kreislauffähigkeit des europäischen Kunststoffsektors auswirken.
Zollpolitik und Märke
Die Kommission will separate Zollcodes für neue und recycelte Kunststoffe erstellen, um einen fairen Wettbewerb zwischen in der EU hergestellten und eingeführten Kunststoffen zu gewährleisten. Dies soll die Durchsetzung der EU-Vorschriften über eingeführte Kunststoffe durch den Zoll und die nationalen Marktüberwachungsbehörden unterstützen.
Die Kommission kündigt auch Überwachungsbemühungen für EU- und globale Märkte für neue und recycelte Kunststoffe an, die als Grundlage für mögliche Handelsmaßnahmen dienen sollen, um einen fairen Wettbewerb zwischen in der EU hergestellten und eingeführten Kunststoffen zu gewährleisten. Die Kommission will im Laufe des Jahres eine Bestandsaufnahme dieser Maßnahmen vornehmen.
Miteinbezug von Banken
Die Kommission will auch die Unterstützung für Kreislaufprojekte verstärken und dabei die Zusammenarbeit mit den nationalen Banken und der Europäischen Investitionsbank nutzen.
Die Kommission will die transregionalen Zentren für die Kreislaufwirtschaft durch die Einrichtung eines Pilotprojekts für ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit (CCT) unterstützen.
Die Hubs sollen die intelligente Spezialisierung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, um die Recycling- und Kreislaufwirtschaftspraktiken auszuweiten.
Dies soll der erste Schritt sein, um zu prüfen, wie gut die Richtlinie die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit verringert und gleichzeitig eine kreislauforientierte, innovative und nachhaltige Wirtschaft gefördert hat.