Recht in der EU

Was bedeutet Recht in der EU für NÖ?

Koordination europapolitischer und -rechtlicher Fragen mit NÖ Bezug

Informationen an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger des Landes

Vertretung der Interessen NÖs

Einbringen des Landes in den Rechtssetzungsprozess der EU

Stellungnahmen der Länder

So nimmt Niederösterreich Einfluss auf den EU-Rechtssetzungsprozess!

Das Instrument der Länderstellungnahmen:

Die Bundesländer üben durch dieses Instrument ihre Mitwirkungsrechte im EU-Rechtssetzungsprozess aus. Diese Mitwirkungsrechte sind verfassungsrechtlich gewährleistet.

 

Der Bund muss die Länder sofort informieren:

  • über alle Vorhaben der EU, die den Wirkungsbereich der Länder berühren
  • über alle Vorhaben der EU, die für die Länder von Interesse sind

Die Länder können zu den jeweiligen Vorhaben Stellungnahmen abgeben und verständigen sich dabei auf eine gemeinsame Position. Der Bund hat die Stellungnahmen der Länder bei Verhandlungen und Abstimmungen in der EU zu beachten.

Teilweise sind die Länderstellungnahmen für den Bund bindend.

Stellungnahmen der Landtage

Die Rolle des Landtages

Nationalrat und Bundesrat haben die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rechtssetzungsprozess der EU. Diese Möglichkeit ist verfassungsrechtlich gewährleistet.

Die Landtage erstatten zu ausgewählten EU-Themen Stellungnahmen an den Bundesrat – insbesondere bei Verletzungen des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Die Stellungnahmen der Landtage sind bei der Beschlussfassung des Bundesrates zu berücksichtigen.

Subsidiaritätsprüfung

Prinzip der Subsidiarität:

Entscheidungen sind auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen. Es wird geprüft, ob ein gemeinschaftliches Vorgehen angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist.

Die EU darf nur dann handeln, wenn ihre Maßnahmen wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind (es sei denn, sie ist alleine zuständig).

Mit der Subsidiarität gekoppelt ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip: die Maßnahmen der EU dürfen nicht über das zur Erreichung der Vertragsziele nötige Maß hinausgehen.

Wird eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips festgestellt, erstatten die Bundesländer eine Länderstellungnahme.

Mehr zur Subsidiarität
EP headquarters in Brussels
© European Union 2019 – Source EP

Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten Vertreterinnen und Vertretern aller 27 Mitgliedstaaten zusammensetzt. Er beteiligt sich in Form von Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben am EU-Rechtssetzungsprozess.

 

Die Europäische Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament müssen den Ausschuss anhören. Dies gilt vor allem für Rechtsvorschriften, welche den Bereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betreffen.

Mehr über den Ausschuss der Regionen