Wahrnehmung von Verwaltungsdienstleistungen

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Die EU-Kommission hat eine Eurobarometer-Umfrage zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit Verwaltungsdienstleistungen hinsichtlich Qualität, Zugänglichkeit und Zuverlässigkeit veröffentlicht.

Die Umfrage umfasst 25,636 Interviews aus dem Zeitraum 22. Juli bis 8. August 2025 mit EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in einem der 27 Mitgliedstaaten der EU wohnen und mindestens 15 Jahre alt sind – davon 1007 aus Österreich.

Die wichtigsten Ergebnisse

  • Mehr als acht von zehn befragten EU-Bürgerinnen und -Bürgern haben in den letzten zwei Jahren mindestens einmal jährlich mit öffentlichen Verwaltungsdiensten interagiert. Genauer gesagt, 11 % sagen, dass sie dies mindestens einmal im  Monat getan haben, 52 % mehrmals im Jahr und 23 % einmal im Jahr.
  • Mehr als vier von zehn EU-Bürgerinnen und -Bürgern (45 %) sind mit den öffentlichen Verwaltungsdiensten in ihrem Land zufrieden, 25 % sind unzufrieden und 28 % haben eine neutrale Haltung zur Zufriedenheitsskala.
  • Bei der Befragung zu Kommunikationskanälen werden digitale Kommunikationskanäle bevorzugt. 55 % der EU-Bürgerinnen und -Bürgern entscheiden sich für Online-Dienste, wobei persönliche Interaktionen dennoch mit 42 % von spürbarer Bedeutung sind.
Daten zu Österreich

59 % der österreichischen Bürgerinnen und Bürger geben an, dass sie insgesamt mit den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zufrieden sind, insgesamt 10 % sind unzufrieden und 30 % haben eine neutrale Haltung.


Zu den häufigsten Aussagen zur Beschreibung der österreichischen öffentlichen Verwaltung zählen unter anderem:

  • eine langsame Bereitstellung der Dienstleistungen (39 %);
  • ihre zentrale Rolle im Leben der Menschen (34 %);
  • ihre Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern (30 %);
  • ihre hohe Attraktivität als Arbeitgeber (28 %);
  • und ihre hohe Komplexität und Umständlichkeit (22 %).

Die drei am häufigsten gewählten Maßnahmen zur Verbesserung des Kontakts mit der öffentlichen Verwaltung, die sich aus den persönlichen Erfahrungen der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer ergeben, sind:

  • mehr Kanäle für den direkten Kontakt mit der Verwaltung (einschließlich persönlicher Kontakte) (57 %);
  • eine höhere Nutzerfreundlichkeit der digitalen Verwaltungsdienstleistungen (41 %);
  • klarere Informationen zu Verfahren und Dienstleistungen (32 %).

Beim Umgang mit digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung gaben 72 % der österreichischen Bürgerinnen und Bürger an, dass sich dadurch Zeit und Aufwand etwas (36 %) oder erheblich (36 %) verringern. 7 % sagten, dass der Aufwand gleich bleibt, und 8 % berichteten von gesteigerter Zeit und Aufwand bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen. 10 % gaben an, noch nie digitale Dienstleistungen benutzt zu haben.


21 % der österreichischen Bürgerinnen und Bürger stimmen der Aussage, dass die öffentliche Verwaltung wiederholt die Übermittlung derselben personenbezogenen Daten verlangt, voll und ganz zu. 40 % stimmen dem eher zu, 25 % stimmen dieser Aussage eher nicht zu und 11 % stimmen ihr überhaupt nicht zu.


37 % der Befragten stimmen der Aussage, dass die öffentliche Verwaltung die von ihr erhobenen personenbezogenen Daten in geeigneter Weise schützt, voll und ganz zu. 43 % stimmen dem eher zu, 13 % stimmen dieser Aussage eher nicht zu und 6 % stimmen ihr überhaupt nicht zu.


Die drei häufigsten Probleme, mit denen österreichische Bürgerinnen und Bürger bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen in anderen Ländern konfrontiert sind bzw. waren, sind:

  • Schwierigkeiten mit der Landessprache (38 %);
  • zusätzliche Angaben als Ausländerinnen und Ausländer (36 %);
  • sowie unübersichtliche Verwaltungsverfahren (33 %).

Die drei wesentlichsten Schwierigkeiten, die österreichische Bürgerinnen und Bürger beim Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in anderen Ländern erwarten, sind:

  • Schwierigkeiten mit der Landessprache (76 %);
  • Schwierigkeiten beim Verständnis, wie man Zugang zu Dienstleistungen erhält oder in Anspruch nehmen kann (56 %);
  • sowie unübersichtliche Verwaltungsverfahren (56 %).